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Als LSBTIQ* eine Familie gründen

Wer sollen die Eltern sein und wie viele? Passen unsere Vorstellungen von Kindererziehung zusammen und wie wichtig ist uns die biologische Verwandtschaft? LSBTIQ*-Familiengründung wirft viele Fragen auf. In diesem Text geht es vor allem um diese: Wie kommen wir überhaupt zum Kind?

LSBTIQ* gründen Familien auf ganz unterschiedliche Weise: Allein, als Paar(e) oder in Polykonstellationen, mit gleichen Verantwortlichkeiten oder verschiedenen Rollen, an einem oder verschiedenen Wohnorten, in WGs oder in der Kleinfamilie. Rechtlich gibt es leider maximal zwei Eltern. Weitere Personen haben im Erbrecht, Unterhalts- und Sorgerecht keinen gesicherten Status. Bei Trennungen haben jedoch auch enge Bezugspersonen von Kindern ein Umgangsrecht – egal ob sie „rechtlich verwandt“ sind.

Aber wie kommt die Familie zum Kind? Dieser Text erklärt kurz und sachlich einige mögliche Wege.

Pflegekinder

Kinder, die in ihrer Herkunftsfamilie nicht sicher aufwachsen können, werden oft in einer Pflegefamilie untergebracht. Viele Jugendämter vermitteln Pflegekinder auch an LSBTIQ* – an Alleinstehende ebenso wie an Paare. Bei der Dauerpflege bleiben die Kinder normalerweise in der Pflegefamilie, bis sie erwachsen sind. Häufig wird zusätzlich der Kontakt zur Herkunftsfamilie erhalten. Die Pflegeeltern erhalten einen finanziellen Zuschuss zum Unterhalt des Kindes. Eine Adoption des Pflegekindes ist möglich, sobald dieses volljährig ist.

Adoption

Die Adoption steht alleinstehenden oder verheirateten LSBTIQ* offen. Dabei wird ein Kind auch rechtlich zum „eigenen Kind“. Allerdings werden in Deutschland nur wenige Kinder zur Adoption freigegeben und Auslandsadoptionen durch LSBTIQ* sind in vielen Ländern verboten. Ansprechpartner für Pflegekinder und für Adoptionen im In- und Ausland ist das örtliche Jugendamt.

Samenspende/Insemination

Menschen, die selbst ein Baby austragen können und wollen, können durch eine private oder anonyme Samenspende schwanger werden. Die Zusammenarbeit mit einer Samenbank ist für LSBTIQ* in einzelnen Praxen/Kinderwunschzentren in Deutschland und im europäischen Ausland möglich.

Rechtlich verantwortlich für das Kind ist zunächst die gebärende Person. Der*die Samenspender*in wird zum Elternteil, wenn die zeugende Person mit der gebärenden Person verheiratet ist oder die zeugende Person die Elternschaft anerkannt hat. Durch eine Stiefkindadoption kann eines dieser Elternteile verändert werden. Achtung: Transpersonen, die ihren Personenstand in einem Verfahren nach dem sogenannten Transsexuellengesetz geändert haben, werden nach Geburt/Samenspende derzeit mit dem bei ihrer Geburt eingetragenen Geschlecht und Vornamen in der Geburtsurkunde des Kindes erfasst.

Eizellenspende und Leihmutterschaft

Die Eizellenspende und „Leihmutterschaft“ sind in Deutschland verboten. Als „Mutter“ gilt in Deutschland rechtlich die Person, die das Kind geboren hat.

Alles unklar?

Jedes dieser Themen berührt rechtliche, soziale, emotionale und finanzielle Fragen. Viele LSBTIQ*-Organisationen bieten deshalb Beratung und Informationen zum Kinderwunsch an.