Thema
Lebensbereich

Trans* Elternschaft

Wie kann ich als trans* Mensch Kinder bekommen? Welche Erfahrungen machen trans* Eltern? Und wie ist die aktuelle Gesetzeslage?

Trans* Menschen können auf ganz unterschiedliche Weisen ein Kind bekommen: Einige gebären oder zeugen Kinder, bevor sie sich als trans* identifizieren oder ihr Comingout haben. Andere wiederum entscheiden sich, ein Pflegekind aufzunehmen oder ein Kind zu adoptieren.

Und es gibt trans* Menschen, die nach ihrem Comingout und ihrer Transition Kinder bekommen.

Wie kann ich als trans* Person ein Kind bekommen?

Für trans* Menschen, die ein Kind gebären oder zeugen möchten und die eine körperliche Transition planen, gibt es einiges zu beachten. Die S-3-Leitlinie zu Trans*-Gesundheit1 empfiehlt deswegen, dass trans* Personen über Möglichkeiten und Risiken der Reproduktionsmedizin informiert werden sollen, bevor körperverändernde Maßnahmen stattfinden.

So ist es zum Beispiel möglich, vor geschlechtsangleichenden Operationen Samen oder Eizellen zu entnehmen und diese so aufzubewahren, dass sie später zur Zeugung eines Kindes genutzt werden können. Diese so genannte „Kryokonservierung“ kostet bei Spermien mindestens mehrere hundert Euro, bei Eizellen mehrere tausend. Diese Kosten werden seit dem 01.07.2021 unter bestimmten Bedingungen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Außerdem können trans* Männer und nicht-binäre Menschen schwanger werden und gebären, wenn sie alle notwendigen Organe haben (wie unter anderem Eierstöcke) und entweder kein Testosteron nehmen oder dieses vorübergehend absetzen.

Zu „Kryokonservierung“ und trans* Schwangerschaft gibt es hier mehr Informationen; zu Optionen wie Samen- und Eizellenspenden, Insemination und Leihmutterschaft hier. Weitere Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten erhalten Sie, wenn Sie diesem Link folgen: https://www.regenbogenportal.de/angebote?angebot=alle.

Erfahrungsberichte von trans* Eltern

Für werdende trans* Eltern stellt sich oft die Frage, wie sie sich und ihr Kind vor Diskriminierung schützen und ein positives Umfeld vor, während und nach der Geburt oder dem Ankommen ihres Kindes schaffen können.

Andere fragen sich, wie sie ihr Comingout als trans* Person gestalten können, wenn sie bereits Eltern sind.

In den folgenden Beiträgen teilen trans* Eltern ihre Erfahrungen zu diesen und weiteren Fragen:

Die aktuelle Gesetzeslage

Trans* Eltern werden bislang auch nach erfolgter Personenstandsänderung nicht als solche in die Geburtsurkunde ihres Kindes eingetragen, sondern nach wie vor mit dem bei ihrer Geburt eingetragenen Geschlecht und Vornamen. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte läuft deswegen zurzeit ein Verfahren. Allerdings erkennt das Mutterschutzgesetz schon an, dass nicht nur Frauen Kinder gebären können, sondern auch trans* Männer und nicht-binäre oder intergeschlechtliche Personen, indem der Anwendungsbereich auf alle Menschen erweitert wurde, die Kinder gebären (§ 1 Abs. IV MutterschutzG).

1 Die medizinische Leitlinie mit dem Titel „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung“ ist noch bis zum 08.10.2023 gültig und wird aktuell überarbeitet, so dass sich in Zukunft Änderungen ergeben werden.