Inter- und supranationaler Rahmen von LSBTIQ-Rechten

Hier finden Sie einen Überblick über rechtliche Grundlagen und Empfehlungen auf inter- und supranationaler Ebene:

Vereinte Nationen

UN-Menschenrechtserklärung und Yogyakarta-Prinzipien (+10)

Am 10. Dezember 1948, verabschiedete die UN-Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). LSBTI wurden jedoch erst im November 2006 mit Verabschiedung der Yogyakarta Principles erwähnt. Diese Prinzipien sind die erste systematische Gesamtschau auf die Menschenrechtsgewährleistung für LGBT, sie formulieren Anforderungen, die die bestehenden und völkerrechtlich bindenden Menschenrechtsstandards in Bezug auf sexuelle Minderheiten durchdeklinieren. Auch Deutschland setzt sich für ihre Beachtung ein. (Link zum 14. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik)

Im November 2017 veröffentlichte eine internationale Expert*innengruppe das YP plus 10-Dokument, das eine Erweiterung der Prinzipien um Aspekte der Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks und von Geschlechtsmerkmalen beschreibt.

Zum YP plus 10 – Dokument.

Beide Dokumente sind gemeinsam zu lesen – die YP plus 10 korrigieren oder überschreiben die ursprünglichen YP nicht, sondern ergänzen sie.

Link zum Video "A History of LGBT rights at the UN"

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert.

Weiter zur Webseite des Instituts

Europarat

Der Europarat fördert die Achtung vor den Menschenrechten und stellt die Gleichberechtigung und die Würde jedes Menschen inklusive LGBTI sicher.

Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität (SOGI) widerspricht den Werten des Europarats.

Link Video: https://www.youtube.com/watch?v=4iAI9NdWQfg

Die Publikation “Combating discrimination on grounds of sexual orientation or gender identity” (pdf, nur Englisch) gibt einen Überblick über die ausgearbeiteten Standards des Europarats. Sie soll Regierungen, internationalen Organisationen, NGOs, Medienvertretern und allen anderen als Referenz dienen, die sich mit dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte von lesbischen, homosexuellen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Menschen befassen.

Die Abteilung Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) des Europarats arbeitet auf dieses Ziel hin. Sie leitet Projekte, organisiert Konferenzen, Rundtischgespräche und Netzwerk-Veranstaltungen und nimmt an solchen teil, veröffentlicht Fachstudien und Merkblätter, entwickelt nationale Aktionspläne und stellt die besten Erfolgsmethoden aus allen 47 Mitgliedstaaten in ihrer online SOGI-Datenbank zur Verfügung.

Die Monitoring-Berichte der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI). beschreiben die Situation in jedem der Europarat-Mitgliedstaaten bezüglich Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz. Außerdem richtet ECRI Empfehlungen an die Regierung jedes untersuchten Mitgliedstaates, wie eine bestimmte Situation verbessert werden könnte.

Europarat-Studie Discrimination on grounds of sexual orientation and gender identity in Europe (pdf, nur Englisch)

Europarat-Studie Equal opportunities for all children: Non-discrimination of LGBTI children and young people (pdf, nur Englisch)

Europäische Union

Die EU-Grundrechtecharta verbietet Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung.

Trans* Personen werden laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs durch die Grundrechtecharta vor Diskriminierung wegen ihres „Geschlechts“ geschützt.

Die Gleichbehandlungsrichtlinien der Europäische Union.

LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025

Im November 2020 hat die Europäische Kommission die LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie vorgestellt. Die Strategie sieht eine Reihe gezielter Maßnahmen vor, die die folgenden vier Säulen betreffen: Bekämpfung von Diskriminierung, Gewährleistung von Sicherheit, Aufbau inklusiver Gesellschaften und Führungsrolle der EU bei der Forderung nach Gleichstellung von LGBTIQ in der ganzen Welt. Nähere Informationen zu der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA, =European Union Agency for Fundamental Rights) mit Sitz in Wien ist eine von der (EU) geschaffene Expert_innenkommisssion, die den Schutz der Grundrechte in Europa überwachen soll. Rechtsgrundlage für die Agentur ist die EU-Ratsverordnung 168/2007 vom 15. Februar 2007

Weiter zur FRA Webseite

Links zu Videos:
https://www.youtube.com/watch?v=crZsb3AEGDE

https://www.youtube.com/watch?v=E7k_wQ1-xjA