Recht – Verordnungen & Leitlinien

Um der Diskriminierung von LSBTIQ* entgegenzuwirken und die Qualität der Angebote auch für LSBTIQ* zu sichern, gibt es mittlerweile viele hilfreiche Handreichungen, an denen Sie sich im Arbeitsalltag orientieren können. Leitlinien geben nur Empfehlungen, wohingegen Verordnungen rechtlich bindend für Ihre Arbeit sind.

Leitlinie S3 zur Diagnostik, Beratung und Behandlung von trans* Menschen
Die Leitlinie unterstützt sowohl Fachkräfte in Medizin und Gesundheitsberufen als auch Patient*innen bei Entscheidungen über eine angemessene Gesundheitsversorgung und trägt zur Entpathologisierung bei. Die Leitlinie ist nicht bindend und muss individuell angepasst werden:

Leitlinie S2 – Varianten der Geschlechtsentwicklung
Die aktuelle medizinische Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ sammelt Erkenntnisse, Empfehlungen und Praxishilfen für Ärzt*innen, die intergeschlechtliche Menschen behandeln. Diese Leitlinie liefert Hilfestellungen und Empfehlungen für inter* Menschen selbst und deren Eltern. Zum 31.12.2023 ist die Veröffentlichung der überarbeiteten medizinischen Leitlinie mit dem Titel „Varianten der Geschlechtsdifferenzierung“ geplant.

Zum Weiterlesen:

Für inter* und trans* Menschen ist die Unterbringung in Haft- und Justizvollzugsanstalten, die nach binären Geschlechtern strukturiert sind, oft eine Belastung. Wie Sie unterstützen können und welche Bemühungen es für eine Gesetzesreform gibt, lesen Sie hier:

Trans*, inter* und lsb Athlet*innen haben einen schweren Stand im internationalen Sportgeschehen und sind häufig Anfeindungen ausgesetzt. In den letzten Jahren hat sich aber doch ein wenig getan. Wir informieren Sie hier über den aktuellen Stand der Debatte: