Gemeinsam für ein queerfreundliches Deutschland: Aktionsplan „Queer leben“

Die erste Arbeitsphase im Aktionsplanprozess ist Ende Juli abgeschlossen worden. Alle 14 Arbeitsgruppen haben in den letzten Monaten mindestens einmal zu ihren Themen in virtuellen Sitzungen getagt.

Am 18. November 2022 hat die Bundesregierung den Aktionsplan „Queer leben beschlossen. Er soll wesentlich dazu beitragen, die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) weiter voranzubringen.
Zur Auftaktveranstaltung der Arbeitsgruppen trafen sich am 20. März 2023 über 200 Akteur*innen der Zivilgesellschaft sowie Vertreter*innen aus Bundesministerien und den Bundesländern in Berlin.

In einem ressortübergreifenden Arbeitsgruppenprozess werden die Bundesländer und Verbände der queeren Community in die Ausgestaltung der Maßnahmen des Aktionsplans miteinbezogen. Ziel der Arbeitsgruppen ist es, die Expertise der Teilnehmenden gegenseitig nutzbar zu machen und die Bundesressorts, die für die jeweiligen Maßnahmen des Aktionsplans verantwortlich sind, bestmöglich bei der Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen.

Ablauf des Arbeitsgruppenprozesses

Die erste Arbeitsphase fand von April bis Juli statt; die zweite beginnt im September 2023 und wird bis voraussichtlich Januar 2024 dauern. Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertreter*innen der Bundesregierung, der Bundesländer und der Verbände, begleitet den Prozess und unterstützt die strategische Nutzung der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen.

Entsprechend der thematischen Schwerpunkte des Aktionsplans wurden folgende 14 Arbeitsgruppen eingerichtet: Bildungseinrichtungen, Arbeitsumfeld, Jugend, Sport, Ältere, Erinnerungskultur, Gewaltschutz, Geflüchtete LSBTIQ*, Kinder- und Jugendschutz, Justizvollzug, Gesundheit, Beratungs- und Communitystrukturen, Internationales sowie eine Querschnittsgruppe zu Forschung und Daten. Gesetzgebung ist nicht Teil des Beteiligungsprozesses, da hier die üblichen Verfahren der Beteiligung gelten.

Die Arbeitsgruppen entscheiden, in welcher Form ihre individuellen Ergebnisse – zusätzlich zu einem Bericht an den Bundestag im Oktober 2024 – veröffentlicht werden sollen. Es liegt anschließend in der Verantwortung der zuständigen Ressorts, aufbauend auf den Gruppenergebnissen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

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