Gesetzlicher Beratungsanspruch

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Beratungsangebote für trans*-, intergeschlechtliche und/oder nicht-binäre Menschen müssen ausgebaut werden

Trans*, intergeschlechtliche und/ oder nicht-binäre Menschen und ihre Angehörigen sollen fachlich kompetent beraten, in ihrer Selbstbestimmtheit bestärkt werden und konkrete Unterstützung erhalten. Bislang sind nur wenige psychosoziale Beratungsstellen für das Thema geschlechtliche Vielfalt sensibilisiert oder haben die fachliche Kompetenz, um angemessen darauf einzugehen. Beratungsangebote, die konkret auf das Thema spezialisiert sind, gibt es fast ausschließlich seitens der Community lesbischer, schwuler, bisexueller, transgeschlechtlicher und intergeschlechtlicher Menschen.

Die Mitglieder des Dialogforums Geschlechtliche Vielfalt setzen sich dafür ein, dass bundesweit eine verlässliche und nach einheitlichen Standards ausgerichtete psychosoziale Beratungslandschaft auf- und ausgebaut wird. Die vorhandenen peer- und community-basierten Beratungsangebote sollen dabei einbezogen und ausgebaut werden.

Dafür empfiehlt das Dialogforum die Einführung eines gesetzlichen Beratungsanspruchs für trans*-, intergeschlechtliche und/oder nicht-binäre Menschen.

Positionspapier des Dialogforums

Das Positionspapier des Dialogforums können Sie hier komplett und in einer Kurzfassung lesen und herunterladen.

Gesetzlicher Beratungsanspruch für trans*, intergeschlechtliche und/ oder nicht-binäre Menschen und ihre Angehörigen (PDF, 560 KB)

Kurzfassung auf einer Seite: Gesetzlicher Beratungsanspruch für trans*, intergeschlechtliche und/ oder nicht-binäre Menschen und ihre Angehörigen (PDF, 140 KB)

Die Einführung eines gesetzlichen Beratungsanspruchs wird durch verschiedene Gesetze und Beschlüsse der letzten Jahre politisch, gesellschaftlich und medizinisch gestützt.

Gesetze und Beschlüsse zu geschlechtlicher Vielfalt

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 21. Mai 2021

Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 6. Mai 2021, TOP 6.4: Bedarfsgerechte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für die Gruppe der transidenten, nicht binären und intergeschlechtlichen jungen Menschen entwickeln und umsetzen.

Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) e.V., Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) e.V., Deutsche Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie (DGKED) e.V. (Hg.): S2k -Leitlinie Varianten der Geschlechtsentwicklung, AWMF-Register Nr.174/001, Stand 07/2016 

§9 KJSG „die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern“.
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG vom 03.06.21, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 9. Juni 2021

Einzelstellungnahmen von Mitgliedsorganisationen des Dialogforums

AWO Bundesverband e.V. (2021): Stellungnahme zu dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) anlässlich der öffentlichen Anhörung durch den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 22.02.2021 

BMFSFJ (2017): Schutz und Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt. Schlussfolgerungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe Trans- und Intersexualität, 21. September 2017

Forschungsarbeiten und Gutachten im Auftrag des BMFSFJ zu geschlechtlicher Vielfalt

Liste der vom BMFSFJ geförderten und herausgegebenen Publikationen im Bereich geschlechtlicher Vielfalt