Bundestag verabschiedet Selbstbestimmungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 12. April 2024 nach abschließender Beratung das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) beschlossen.

Damit sollen trans*, inter* und nichtbinäre Personen ab dem 1. November 2024 die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Das SBGG soll das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen.

Lesen Sie mehr auf der Website des BMFSFJ.

Informationen und Hintergründe zum Gesetz finden sich in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“.

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