Glossar

„Gender“ (engl.: Geschlecht) bezeichnet das soziale, gelebte und gefühlte Geschlecht eines Menschen, in Abgrenzung zum bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht und/oder zu körperlichen Geschlechtsmerkmalen (engl. „sex“).

Weil es auf Deutsch für beides nur einen Begriff gibt, nämlich „Geschlecht“, wird zur Abgrenzung auch der englische Begriff „Gender“ verwendet. Der Begriff „Gender“ wurde insbesondere in den Sozialwissenschaften eingeführt, um der Frage nachzugehen, inwiefern die gesellschaftlichen Rollen und Verhaltensweisen von verschiedenen Geschlechtern sozial konstruiert sind.

Der Begriff „genderkonform“ beschreibt die Übereinstimmung mit gesellschaftlich vorherrschenden Ideen über ein bestimmtes Geschlecht. „Gendernonkonform“ beschreibt die Abweichung davon. Wenn es zum Beispiel heißt, ein Mädchen verhalte sich nicht genderkonform, so kann damit gemeint sein, dass sie laut ist oder sich prügelt, keine Kleider trägt oder nicht mit Puppen spielt.

Welches Verhalten oder Aussehen als gender(non)konform wahrgenommen wird, hängt von den aktuellen gesellschaftlichen Normen und den individuellen Vorstellungen der Personen ab, die diese Einschätzung vornehmen.

Geschlecht ist in unserer Gesellschaft ein wichtiges Ordnungsprinzip und eine einflussreiche soziale Kategorie. Aus der Zuordnung einer Person zu einem Geschlecht ergeben sich Erwartungen an ihr Aussehen, Verhalten und Einkommen, an ihre Art der Kommunikation und vieles mehr. Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen aufgrund des Geschlechts sind noch immer an der Tagesordnung, obwohl sie im Grundgesetz und im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten sind.

Geschlecht ist also wichtig. Aber die Definitionen darüber, was Geschlecht eigentlich ausmacht, unterscheiden sich stark: Für viele ist Geschlecht vor allem eine Eigenschaft des Körpers, die bei der Geburt von Hebamme oder Ärzt*innen festgestellt wird (und zwar als männlich oder weiblich). Auf dieser Webseite gehen wir davon aus, dass das Geschlecht einer Person nicht nur körperliche Merkmale umfasst, sondern zum Beispiel auch Aspekte der Identität und der sozialen Rolle, des Aussehens und Auftretens und des Personenstandes; dass es auf jeder dieser Ebenen mehr als zwei Optionen gibt und dass sich Außen- und Selbstwahrnehmung jeweils unterscheiden können.

Wenn nur eine bestimmte Ebene von Geschlecht gemeint ist, verwenden wir entsprechend spezifische Begriffe wie Geschlechtsausdruck, Geschlechtseintrag, Geschlechtsidentität oder körperliche Geschlechtsmerkmale. Den Begriff „geschlechtliche Vielfalt“ verwenden wir, um die verschiedenen Geschlechter, Geschlechtsidentitäten und Selbstverortungen sichtbar zu machen, mit denen Menschen geboren werden und/oder die sie für sich passend finden.

Als geschlechtsangleichend werden medizinische Behandlungen bezeichnet, die den Körper an die eigene Geschlechtsidentität anpassen. Dazu gehören beispielweise Hormontherapien sowie operative Veränderungen der Genitalien und/oder des körperlichen Erscheinungsbildes.

Viele transgeschlechtliche und trans* Menschen nehmen sie in Anspruch, um sich ihrem geschlechtlichen Selbsterleben anzunähern und entsprechend zu zeigen. Medizinische Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung bilden damit eine Form der Transition ab. Ein veralteter, von den meisten trans* Menschen als respektlos und irreführend abgelehnter Begriff ist „Geschlechtsumwandlung“.

Gelegentlich wurden und werden auch solche Eingriffe als „geschlechtsangleichend“ bezeichnet, die an intergeschlechtlichen Menschen ohne deren freie Einwilligung vorgenommen werden. Diese begriffliche Gleichsetzung von einerseits selbstbestimmten Behandlungen und andererseits solchen, die die Selbstbestimmung beschneiden und die Gesundheit gefährden, ist jedoch problematisch. Zur Unterscheidung verwenden wir deshalb den Begriff „geschlechtsverändernde Eingriffe“ für Maßnahmen ohne Einwilligung.

Geschlechtsausdruck bezeichnet die Art und Weise, wie Menschen ihre Geschlechtsidentität nach außen darstellen beziehungsweise sich geschlechtlich präsentieren.

In Deutschland werden unter anderem Kleidung, Frisur, Styling, Körperhaltung, Gestik, Mimik und Sozialverhalten geschlechtlich differenziert und oft als „eher männlich“ oder „eher weiblich“ wahrgenommen. Der Geschlechtsausdruck einer Person ist deren individuelle Mischung dieser als männlich oder weiblich wahrgenommenen Ausdrucksformen.

Der Geschlechtsausdruck kann sich mit der Geschlechtsidentität decken, muss es aber nicht; er kann in sich vielfältig, widersprüchlich oder wechselhaft sein.

Als Geschlechtseintrag wird der behördliche Vermerk über das Geschlecht im Geburtsregister und in Ausweisdokumenten bezeichnet.

Die erste Zuordnung zu einem Geschlecht erfolgt in der Regel vor und/oder direkt nach der Geburt anhand des Aussehens der äußeren Genitalien. Neben „männlich“ und „weiblich“ gibt es für intergeschlechtliche Menschen auch den Geschlechtseintrag „divers“ sowie die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offen zu lassen.

Die Geschlechtsidentität bezeichnet das Wissen und Empfinden eines Menschen über sein eigenes Geschlecht. In Deutschland empfinden sich viele Menschen als Frau oder Mann, andere als nicht-binär, als agender oder ganz anders.

Die Auswahl der möglichen Geschlechtsidentitäten, ihre jeweilige Bedeutung, ihr Status und ihre Sichtbarkeit sind in verschiedenen kulturellen und historischen Kontexten unterschiedlich.

Die Geschlechtsidentität kann sich auf Körpermerkmale beziehen, muss es aber nicht. Sie ist von außen nicht sichtbar und jeder Mensch kann nur selbst darüber Auskunft geben.

Mit geschlechtsverändernden Eingriffen wird der Körper – insbesondere die Genitalien – von intergeschlechtlichen Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen so verändert, dass sie den aktuellen Vorstellungen über einen „typisch“ männlichen oder weiblichen Körper entsprechen.

Dafür wurden bereits Neugeborene Operationen unterzogen, die unter anderem das Körpergefühl, die Fortpflanzungsfähigkeit und die sexuelle Empfindsamkeit beschädigen können. Inter*-Aktivist*innen kritisierten diese Praxis lange Zeit als massive Menschenrechtsverletzung. Allerdings gilt in Deutschland seit dem 12.05.2021 das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“, welches medizinische Eingriffe bei Kindern nur noch erlaubt, wenn dadurch eine lebensbedrohliche Gefahr abgewendet werden kann.

Mitunter werden solche Eingriffe fälschlich und verharmlosend als „geschlechtsangleichend“ bezeichnet. Eine geschlechtsangleichende Behandlung erfolgt jedoch immer auf ausdrücklichen und persönlichen Wunsch der betreffenden Person.


Disclaimer: Das Glossar erklärt im Regenbogenportal verwendete Begriffe. Die Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.