Glossar

Detransition, seltener auch Retransition, bezeichnet den Prozess, eine Transition aufzuhalten oder in eine andere Richtung weiterzuentwickeln. Manche Menschen treffen ihre Entscheidung für eine Detransition während ihrer Transition, andere lange Zeit nach deren Abschluss. Häufige Gründe für eine Detransition sind Diskriminierungserfahrungen, medizinische Probleme und ein verändertes Verständnis der eigenen Geschlechtsidentität. Wie eine Transition auch, kann eine Detransition soziale, medizinische und rechtliche Aspekte umfassen. Welche davon umgesetzt werden können und/oder wollen ist individuell sehr unterschiedlich. Eine Detransition bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Person sich von nun an als „Mann“ oder „Frau“ identifiziert oder sich nicht länger als trans* bezeichnet.

Der Begriff „Deadname“ (engl.: „toter Name“) bezeichnet den Vornamen, den eine trans* Person oder eine nicht-binäre Person bei der Geburt erhalten, inzwischen aber abgelegt und durch einen neuen Vornamen ersetzt hat. Der bei der Geburt vergebene Name ist demnach gleichsam „tot“.

Nach einem erfolgreichen Änderungsverfahren gemäß dem derzeit noch geltenden „Transsexuellengesetz“ ist es gesetzlich verboten, den „Deadname“ einer trans* Person zu verwenden.

Wird ungeachtet dessen weiter der frühere Name verwendet, so wird dies als „Deadnaming“ bezeichnet. Das kann unabsichtlich geschehen oder gezielt dazu genutzt werden, die betreffende Person zu verletzen und zu diskreditieren, denn in dem abgelegten Namen können Geschlechtszuschreibungen codiert sein, die Rückschlüsse auf die frühere Geschlechtsidentität zulassen. „Deadnaming“ kann insofern auch eine Form von (Zwangs-)Outing bedeuten.

Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG) beschlossen. Damit werden trans*, inter* und nichtbinäre Personen ab dem 1. November 2024 die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen.

Diskriminierung (lat. „discriminare“: trennen, unterscheiden) bedeutet, dass Menschen schlechter behandelt werden oder Nachteile für sie bestehen, weil sie bestimmte Merkmale haben beziehungsweise ihnen diese Merkmale zugeschrieben werden. Zum Beispiel: Eine qualifizierte Bewerberin wird nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, weil sie transgeschlechtlich ist.

Diskriminierung kann sich nicht nur in individuellen Handlungen wie etwa Beleidigung oder Mobbing äußern, sondern auch in Gesetzen oder gesellschaftlichen Strukturen, die die Entfaltungschancen bestimmter Gruppen beschneiden, oder in Darstellungen in Werbung und Medien, die bestimmte Menschen herabwürdigen.

Was als Diskriminierung gilt – und wann eine Ungleichbehandlung vielmehr angemessen und richtig sei –, wurde im Lauf der Geschichte unterschiedlich beantwortet und ist auch heute noch Gegenstand von Auseinandersetzungen.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt eine Diskriminierung vor, wenn Personen aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen ethnischen Herkunft, Religion, sexuellen Identität, des Geschlechts, Lebensalters oder einer Behinderung – oder einer Kombination daraus – benachteiligt werden und es keinen sachlichen Grund gibt, der die Ungleichbehandlung rechtfertigen würde. Beratungsstellen und Betroffene ordnen darüber hinaus weitere Handlungen und Umstände, die nicht im AGG berücksichtigt sind, als diskriminierend ein.

Diskriminierung ist eng verbunden mit der Konstruktion von Gruppen, denen bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden, und trägt dazu bei, gesellschaftliche Machtverhältnisse und Hierarchien aufrechtzuerhalten.

„DSD“ wird in medizinischen Kreisen als Abkürzung für „disorders of sex development“ (dt.: Störungen der Geschlechtsentwicklung) verwendet. Der Begriff dient als Oberbegriff für verschiedene medizinische Diagnosen von Intergeschlechtlichkeit. Inter*-Initiativen lehnen diese Bezeichnung ab, mit der Begründung, sie stelle gesunde intergeschlechtliche Körper als krankhaft und behandlungswürdig dar.

In Reaktion darauf wird die Abkürzung heute manchmal auch als „differences of sex development“ beziehungsweise auf Deutsch als „Unterschiede/Besonderheiten in der Geschlechtsentwicklung“ ausgelegt. Von inter* Aktivist*innen wird dies kritisiert, da eine solche Umdeutung nichts an dem gängigen medizinischen Begriff „disorders“ (dt.: Störung) ändere. Neutrale Bezeichnungen seien zum Beispiel „Intergeschlechtlichkeit“ oder „Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale".

Der Begriff „dyadisch“ (griech. „dýas“: Zweiheit) beschreibt Menschen, die nicht inter* sind, das heißt, deren Körper sich nach medizinischen Normen eindeutig als nur weiblich oder nur männlich einordnen lassen.

Dyadische Menschen werden in der Gesellschaft als die Norm angesehen und genießen gesellschaftliche Vorteile, wie zum Beispiel sich oder ihren Körper nicht erklären zu müssen, keinen geschlechtsverändernden Eingriffen unterzogen und/oder nicht pathologisiert zu werden.

Ein anderes Wort für „dyadisch“ ist „endogeschlechtlich“ oder kurz „endo“.


Disclaimer: Das Glossar erklärt im Regenbogenportal verwendete Begriffe. Die Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.