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Vornamen und Geschlechtseintrag ändern per „Transsexuellengesetz“
Wie man seinen Namen oder den Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten ändern kann, wenn sie nicht der eigenen Identität entsprechen, ist im sogenannten „Transsexuellengesetz“ geregelt. Dabei gibt es einiges zu beachten.
Mein Kind ist trans*
„Papa, ich bin gar kein Junge.“ Wenn Ihr Kind sich nicht mit dem Geschlecht identifiziert, das ihm biologisch vorgezeichnet scheint, sind Sie als Eltern plötzlich mit vielen Fragen konfrontiert. Erste Antworten finden Sie hier.
Jung und trans*
Manche Kinder und Jugendliche spüren: Ich bin gar kein Mädchen (oder kein Junge). Oder sie sagen: „Das ist nicht mein Empfinden.“ Hier gibt es Tipps für euch.
Trans*-Kompetenz im Personalmanagement
Transgeschlechtliche Menschen müssen beim Zugang zum Arbeitsmarkt oft vielfältige Hindernisse überwinden. Als Personaler*in oder Führungskraft können Sie entscheidend dazu beitragen, Ihre Organisation oder Abteilung trans*-inklusiv zu gestalten.
Tipps für trans* Schüler*innen
Wenn du trans* bist und zur Schule gehst, kann es sein, dass Diskriminierungen oder fehlende rechtliche Regelungen deinem Lernen im Weg stehen. Dann ist es gut, deine Rechte und Möglichkeiten zu kennen.
Nenn mich Leo, nicht Lea! – Transgeschlechtlichkeit in der Schule
Trans* ist nicht nur in den Medien, sondern auch in Schulen immer häufiger Thema. Lehrkräfte sind aufgefordert, Barrieren, auf die trans* Personen stoßen, abzubauen.
Vornamen und Geschlechtseintrag ändern: Alternativen zum Transsexuellengesetz
Nicht für alle, deren Vornamen und Geschlechtseintrag von ihrem Geschlecht oder ihrer Geschlechtsidentität abweichen, ist das Änderungsverfahren gemäß dem „Transsexuellengesetz“ eine Option. Dann gibt es andere Möglichkeiten, um im Alltag mit passenden Namen und passender Anrede auftreten zu können.