Glossar

Name des Begriffes: Geschlechtsverändernde Eingriffe
Beschreibungen des Begriffes:

Geschlechtsverändernde Eingriffe

Mit geschlechtsverändernden Eingriffen wird der Körper – insbesondere die Genitalien – von intergeschlechtlichen Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen so verändert, dass sie den aktuellen Vorstellungen über einen „typisch“ männlichen oder weiblichen Körper entsprechen.

Dafür wurden bereits Neugeborene Operationen unterzogen, die unter anderem das Körpergefühl, die Fortpflanzungsfähigkeit und die sexuelle Empfindsamkeit beschädigen können. Inter*-Aktivist*innen kritisierten diese Praxis lange Zeit als massive Menschenrechtsverletzung. Allerdings gilt in Deutschland seit dem 12.05.2021 das „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“, welches medizinische Eingriffe bei Kindern nur noch erlaubt, wenn dadurch eine lebensbedrohliche Gefahr abgewendet werden kann.

Mitunter werden solche Eingriffe fälschlich und verharmlosend als „geschlechtsangleichend“ bezeichnet. Eine geschlechtsangleichende Behandlung erfolgt jedoch immer auf ausdrücklichen und persönlichen Wunsch der betreffenden Person.

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Disclaimer: Das Glossar erklärt im Regenbogenportal verwendete Begriffe. Die Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.