Glossar

Name des Begriffes: Geschlechtseintrag
Beschreibungen des Begriffes:

Geschlechtseintrag

Als Geschlechtseintrag wird der behördliche Vermerk über das Geschlecht im Geburtsregister und in Ausweisdokumenten bezeichnet.

Die erste Zuordnung zu einem Geschlecht erfolgt in der Regel vor und/oder direkt nach der Geburt anhand des Aussehens der äußeren Genitalien. Neben „männlich“ und „weiblich“ gibt es für intergeschlechtliche Menschen auch den Geschlechtseintrag „divers“ sowie die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offen zu lassen.

Synonyme: Geschlechtseintrag, eingetragenen Geschlecht, Geschlechtseintrags
Zurück

Disclaimer: Das Glossar erklärt im Regenbogenportal verwendete Begriffe. Die Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.