Glossar

Name des Begriffes: Geschlechtsangleichende Maßnahmen
Beschreibungen des Begriffes:

Geschlechtsangleichende Maßnahmen

Als geschlechtsangleichend werden medizinische Behandlungen bezeichnet, die den Körper an die eigene Geschlechtsidentität anpassen. Dazu gehören beispielweise Hormontherapien sowie operative Veränderungen der Genitalien und/oder des körperlichen Erscheinungsbildes.

Viele transgeschlechtliche und trans* Menschen nehmen sie in Anspruch, um sich ihrem geschlechtlichen Selbsterleben anzunähern und entsprechend zu zeigen. Medizinische Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung bilden damit eine Form der Transition ab. Ein veralteter, von den meisten trans* Menschen als respektlos und irreführend abgelehnter Begriff ist „Geschlechtsumwandlung“.

Gelegentlich wurden und werden auch solche Eingriffe als „geschlechtsangleichend“ bezeichnet, die an intergeschlechtlichen Menschen ohne deren freie Einwilligung vorgenommen werden. Diese begriffliche Gleichsetzung von einerseits selbstbestimmten Behandlungen und andererseits solchen, die die Selbstbestimmung beschneiden und die Gesundheit gefährden, ist jedoch problematisch. Zur Unterscheidung verwenden wir deshalb den Begriff „geschlechtsverändernde Eingriffe“ für Maßnahmen ohne Einwilligung.

Synonyme: Geschlecht anzugleichen, Geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen, geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe, geschlechtsangleichenden Maßnahmen, geschlechtsangleichenden Operationen, Geschlechtsangleichende Maßnahmen, medizinische Behandlungen, geschlechtsangleichende
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Disclaimer: Das Glossar erklärt im Regenbogenportal verwendete Begriffe. Die Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.