Glossar

Name des Begriffes: Diskriminierung
Beschreibungen des Begriffes:

Diskriminierung

Diskriminierung (lat. „discriminare“: trennen, unterscheiden) bedeutet, dass Menschen schlechter behandelt werden oder Nachteile für sie bestehen, weil sie bestimmte Merkmale haben beziehungsweise ihnen diese Merkmale zugeschrieben werden. Zum Beispiel: Eine qualifizierte Bewerberin wird nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, weil sie transgeschlechtlich ist.

Diskriminierung kann sich nicht nur in individuellen Handlungen wie etwa Beleidigung oder Mobbing äußern, sondern auch in Gesetzen oder gesellschaftlichen Strukturen, die die Entfaltungschancen bestimmter Gruppen beschneiden, oder in Darstellungen in Werbung und Medien, die bestimmte Menschen herabwürdigen.

Was als Diskriminierung gilt – und wann eine Ungleichbehandlung vielmehr angemessen und richtig sei –, wurde im Lauf der Geschichte unterschiedlich beantwortet und ist auch heute noch Gegenstand von Auseinandersetzungen.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt eine Diskriminierung vor, wenn Personen aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen ethnischen Herkunft, Religion, sexuellen Identität, des Geschlechts, Lebensalters oder einer Behinderung – oder einer Kombination daraus – benachteiligt werden und es keinen sachlichen Grund gibt, der die Ungleichbehandlung rechtfertigen würde. Beratungsstellen und Betroffene ordnen darüber hinaus weitere Handlungen und Umstände, die nicht im AGG berücksichtigt sind, als diskriminierend ein.

Diskriminierung ist eng verbunden mit der Konstruktion von Gruppen, denen bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden, und trägt dazu bei, gesellschaftliche Machtverhältnisse und Hierarchien aufrechtzuerhalten.

Synonyme: diskriminiert, Diskriminierungsformen, diskriminierend, diskriminierenden, Diskriminierung, Diskriminierungen, diskriminierende, Diskriminierungserfahrungen, Diskriminiert, Diskriminierungs-
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Disclaimer: Das Glossar erklärt im Regenbogenportal verwendete Begriffe. Die Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.