Recht – Basiswissen

Lsbtiq* Personen gehören zu den vulnerablen Gruppen unserer Gesellschaft, die Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalterfahrungen erleben.

Es ist daher wichtig, Benachteiligung und Diskriminierung zu erkennen und betroffene Personen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Als Fachkraft können Sie hier an entscheidenden Stellen tätig werden und lsbtiq* Personen mit Ihrem Wissen beratend zur Seite stehen.

Auf dieser Seite finden Interessierte Links zu rechtlichen Grundlagen und Informationen zu Rechtsfragen, die insbesondere die Situation von LSBTIQ* betreffen.

Das AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ermöglicht es lsbtiq* Menschen, Rechtsansprüche aufgrund von Diskriminierung geltend zu machen. Die Benachteiligung von lsbtiq* Menschen ist verboten. Sie sind durch die im Gesetz genannten personenbezogenen Merkmale „Geschlecht“ und „sexuelle Identität“ geschützt.

Das AGG erklärt

Artikel 3 Grundgesetz

Der Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) manifestiert die Gleichberechtigung der Geschlechter, das Verbot der Diskriminierung und die Gleichheit vor dem Gesetz. Durch das Merkmal „Geschlecht“ sind trans* und inter* Menschen abgedeckt, jedoch fehlt – im Gegensatz zum AGG – die explizite Nennung des Merkmales der „sexuellen Identität“. Von verschiedenen Seiten, unter anderem der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), wird seit langem gefordert, diesen Ausschluss zu beheben.