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Die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft

Wer kann eine Ehe eingehen? Welche Dokumente sind dafür notwendig? Und was passiert mit eingetragenen Lebenspartnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren, seit die Ehe auch für sie offensteht?

Infolge des Eheöffnungsgesetzes vom 1. Oktober 2017 können nicht nur Mann und Frau eine Ehe eingehen, sondern alle Paare unabhängig von ihrem Geschlecht. Davor konnten sich Partner*innen mit dem gleichen Geschlechtseintrag – also beispielsweise homosexuelle Paare – nur als eingetragene Lebenspartnerschaft registrieren lassen. Personen mit offenen Geschlechtseinträgen konnten weder eine Ehe noch eine Lebenspartnerschaft eingehen. 

Seit der Öffnung der Ehe können keine neuen Lebenspartnerschaften geschlossen werden. Auch wer sich schon für eine Lebenspartnerschaft verlobt hat, kann sich nun nicht mehr verpartnern.

Wie können wir als gleichgeschlechtliches Paar heiraten?

Die Voraussetzungen für eine Heirat sind seit der Öffnung der Ehe für alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht nahezu gleich:

Einander heiraten dürfen nur zwei Menschen. Beide müssen volljährig sein, sie dürfen nicht verheiratet oder verpartnert und nicht in gerader Linie verwandt sein. Die Ehe wird auf dem Standesamt geschlossen, dazu müssen unter anderem Ausweisdokumente, Meldebescheinigungen und Geburtsurkunden vorgelegt werden. 

Müssen wir unsere Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen?

Wer bereits miteinander verpartnert ist, kann die Lebenspartnerschaft entweder in eine Ehe umwandeln lassen oder die Lebenspartnerschaft weiterführen. Allerdings ist die Lebenspartnerschaft der Ehe nicht gleichgestellt. Sie ist beispielsweise nicht durch das Grundgesetz geschützt und Kinder können nicht zeitgleich adoptiert werden, sondern nur schrittweise in einer Sukzessivadoption. 

Wie wandeln wir unsere eingetragene Partnerschaft in eine Ehe um?

Dafür muss das Paar wie zur Eheschließung auf dem Standesamt erscheinen. Zusätzlich zu den üblichen Dokumenten ist die Lebenspartnerschaftsurkunde vorzulegen. Wenn es einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen gibt, muss es diesen beibehalten. Rechte und Pflichten einer Ehe, wie beispielsweise der Versorgungsausgleich, gelten nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe rückwirkend ab dem Beginn der Lebenspartnerschaft.

Kann ich auch (gleichgeschlechtlich) heiraten, wenn ich keine deutsche Staatsangehörigkeit besitze?

Ja. Und wenn Ihr Herkunftsland eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht erlaubt, benötigen Sie für eine solche Heirat in Deutschland kein Ehefähigkeitszeugnis.
 

Weitere rechtliche Informationen finden Sie im Ratgeber: gleichgeschlechtliche Ehe auf der Website des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).