Hasskriminalität gegen queere Menschen soll Straftat werden

Hasskriminalität gegen queere Menschen soll künftig strenger verfolgt werden. Dazu soll der Tatbestand ausdrücklich ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, wie die Bundesregierung bei der Kabinettssitzung am 21. Dezember 2022 in einem Gesetzentwurf beschlossen hat. Dieser beinhaltet Tatmotive, die sich auf das Geschlecht, also eine trans*- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers, oder die sexuelle Orientierung beziehen.

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